Entscheidend ist der Geltungsbereich
Öffentliche Adressen gehören zum Adressraum, der für die Weiterleitung im öffentlichen Internet genutzt wird. Private Adressen werden innerhalb eines Netzes verwendet, etwa zu Hause oder im Büro. Verschiedene Haushalte dürfen dieselben privaten IPv4-Adressen einsetzen, weil ihre lokalen Netze getrennt sind. Eine öffentliche Adresse bedeutet nicht automatisch, dass ein Gerät von außen erreichbar ist: Auch Routing, Firewall und erreichbare Dienste spielen eine Rolle.
Die privaten IPv4-Bereiche
Reserviert sind 10.0.0.0/8, 172.16.0.0/12 und 192.168.0.0/16. Ein Heimcomputer könnte beispielsweise 192.168.1.20 verwenden. Das ist nur ein Beispiel und keine Aussage über dein Gerät. Nicht jede mit 172 beginnende Adresse ist privat; der entsprechende Bereich reicht von 172.16 bis 172.31. Loopback- und Link-Local-Adressen erfüllen andere Aufgaben und sind von diesen privaten Bereichen zu unterscheiden.
Warum sich Geräte eine Adresse teilen
NAT übersetzt Adressen und verwendet Zuordnungen von Verbindungen und Ports, damit Antworten beim richtigen Gerät ankommen. So können mehrere Geräte dieselbe öffentliche IPv4-Adresse nutzen. Manche Anbieter führen eine weitere Übersetzung in ihrem Netz durch, häufig Carrier-Grade NAT genannt. Der dafür reservierte gemeinsame Bereich 100.64.0.0/10 ist nicht einer der drei klassischen privaten Bereiche. Eine eigene öffentliche Adresse hängt vom gebuchten Anschluss ab.
Bedeutung für die Nutzung
Surfen und Nachrichten funktionieren normalerweise ohne manuelle Eingriffe. Für einen eigenen Dienst oder den Fernzugriff auf Geräte muss man die Netzgrenzen genauer betrachten. Eine Portweiterleitung am Heimrouter beseitigt nicht alle vorgelagerten Einschränkungen. Auch IPv6 kennt unterschiedliche Adressbereiche und Reichweiten. Selbst ein global adressiertes Gerät benötigt passende Zugriffskontrollen. Öffentliche Adressierung und eine erlaubte eingehende Verbindung sind unterschiedliche Dinge.
Ist die WAN-Adresse immer eine eigene öffentliche IPv4?
WAN bezeichnet die Schnittstelle zum übergeordneten Netz, nicht die Art der Adressvergabe. Dort kann eine private oder vom Provider gemeinsam genutzte Adresse stehen. Selbst eine Übereinstimmung mit einer IP-Abfrage garantiert keinen eingehenden Zugriff: Firewall, Weiterleitungen und Providerregeln wirken zusätzlich. Für Fernzugriff sollten Zuteilung und Einschränkungen beim Anbieter geklärt werden.